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Unschuldsvermutung ade

Erstellt von mrenzmann am 22. April 2009

“Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist” - die Bundesregierung plant offenbar, dieses Grundprinzip eines Rechtsstaates nicht mehr gelten zu lassen, wenn es um Internet-Sperren geht. Heise schreibt dazu:

Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin [Brigitte Zypries] aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, “in Echtzeit” direkt beim Provider auf die IP-Adressen der “Nutzer” des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Offensichtlich geht man also grundsätzlich davon aus, dass jeder, der aus welchen Gründen auch immer auf die Stopp-Seite geschickt wird, vorsätzlich versucht hat, Zugriff auf kinderpornographisches Material zu bekommen. Schützen kann sich nur, wer seine Unschuld nachweisen kann - es findet also eine Beweislastumkehr statt. Wie aber ein solcher Nachweis - gerichtsfest! - überhaupt erfolgen kann, wird nicht erklärt. Aus gutem Grund, denn dieses Ansinnen ist vollkommen unrealistisch, wie zum Beispiel Holger Köpke in seinem Blog erklärt.

Frau Zypries weiter:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die zunächst schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vertragliche Lösung ins Feld geführt hatte, räumte ein, dass mit dem Vorhaben Kommunikationsströme im Internet im großen Stil kontrolliert werden müssten. Aber es gehe um einen so hohen Wert, dass die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe gewahrt bleibe.

Offensichtlich wird Regierungskreisen vollkommen andere Definition von “Verhältnismäßigkeit” verwendet als im Rest der Republik…

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